Jérôme Grad
23.02.2021

20.000€ für Digitalisierung dank Überbrückungshilfe 3

Webauftritt mit Förderung vom Staat optimieren

Die Corona-Pandemie setzt auch 2021 vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen zu. Besonders betroffen von den Umsatzeinbußen sind weiterhin die Gastronomie, Hotellerie, Touristik und der Einzelhandel. Daher ist es mehr als verständlich, wenn Unternehmen aus diesen Branchen zur Vorsicht bei Investitionen neigen – trotz der staatlichen Hilfen, die zuletzt mit der Überbrückungshilfe 3 nochmal ausgeweitet wurden. 

Dennoch lohnt sich ein genauer Blick auf diese Maßnahme. Warum? Nun, während bislang nur die Fixkosten wie Miete, Strom oder Versicherungen erfasst wurden, ist jetzt auch von der Anerkennung der Kosten für die Digitalisierung und Modernisierung die Rede. In Summe maximal 20.000 Euro gibt es dafür vom Bund.

Digitalisierungsprojekte von März 2020 bis Juni 2021 absetzen 

Konkret bedeutet das: Wer seit März 2020 Geld für seinen Webauftritt in die Hand genommen hat, beispielsweise für den Auf- oder Ausbau eines Online-Shops, erhält die Kosten 1 zu 1 zurück. Natürlich nur, und das ist der Haken, wenn das Unternehmen die Auflagen für die Überbrückungshilfe 3 erfüllt. Auf die genauen Voraussetzungen kommen wir weiter unten noch zu sprechen. 

Denn noch bis Juni 2021 haben Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige Zeit, dieses Budget auszuschöpfen. So lange ist die Überbrückungshilfe 3 angesetzt (Stand 02/2021). 

So lange haben also auch alle Touristiker, Gastronomen und Einzelhändler noch die Möglichkeit, das Geld zu investieren – und einen Mehrwert für ihren digitalen Auftritt zu schaffen. Natürlich, das Geld muss erstmal da sein nach knapp einem Jahr Pandemie. 

Wer aber ohnehin seinen Webauftritt verbessern möchte, erhält die Möglichkeit einer vergleichsweise risikoarmen Finanzspritze. Wer also eine Idee im Kopf hat, – wir denken nicht nur an Online-Shops, sondern an jede Form der Optimierung von digitalen Geschäftsprozessen – sollte diese mit seinem Steuerberater besprechen. Wer dann noch einen zuverlässigen Partner für die unkomplizierte Umsetzung sucht, darf gerne zu uns kommen: für eine individuelle Lösung, genauso wie für eine Lösung im Rahmen unserer Website-Baukastens toujou.

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Die Fakten zur Überbrückungshilfe 3

Was ist unter “Investition in Digitalisierung” in der Überbrückungshilfe 3 zu verstehen?

In der offiziellen Mitteilung der Bundesregierung heißt es: “... Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.”

Damit wird ein expliziter Fokus auf Online-Shops gelegt. Zudem sind Eintrittskosten bei großen Plattformen wie Amazon erstattbar. Um zu erfahren, was darüber hinaus möglich ist, fragen Sie Ihren Steuerberater. 

Welche Voraussetzungen sind für die Investition in die Digitalisierung zu erfüllen?

Antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe 3 und damit die Investition in die Digitalisierung ist jedes Unternehmen mit weniger als 750 Millionen Euro Jahresumsatz, jeder Freiberufler und Soloselbstständiger sowie Organisationen. Das Unternehmen muss vor dem 1.5.2020 gegründet worden sein und der corona-bedingte Umsatzeinbruch in einem Monat muss mindestens 30 Prozent zum jeweiligen Referenzmonat aus dem Jahr 2019 betragen.

Wie hoch ist die Förderung für die Investition in Digitalisierung?

Die branchenunabhängige Höchstsumme beträgt 20.000 Euro. Sie kann nur einmalig für den Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 und nicht monatlich geltend gemacht werden. 

Was ist die Überbrückungshilfe 3?

Die Überbrückungshilfe 3, oder auch Überbrückungshilfe für Unternehmen, führt die bisherigen Hilfen seit Beginn der Corona-Krise fort und ist die dritte Auflage der Wirtschaftshilfen der Bundesregierung. Dabei wurden die bisherigen Maßnahmen erweitert, unter anderem um die Investition in Digitalisierung. Das Programm umfasst den Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.

Wie beantrage ich die Überbrückungshilfe 3?

Sofern Sie nicht Soloselbstständiger sind, muss der Antrag prinzipiell durch prüfende Dritte gestellt werden. Dazu gehören Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte. Zu beantragen ist die Überbrückungshilfe 3 ab Februar 2021 und bis spätestens 31. August 2021.

 

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe 3 mit allen neuen Zuschüssen für den Einzelhandel und die Touristik-Branche finden Sie auf der Seite der Überbrückungshilfe, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium der Finanzen bereitgestellt wird.

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